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   BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11   

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https://dejure.org/2013,38094
BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11 (https://dejure.org/2013,38094)
BAG, Entscheidung vom 11.09.2013 - 7 ABR 18/11 (https://dejure.org/2013,38094)
BAG, Entscheidung vom 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 (https://dejure.org/2013,38094)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Deutsche Gerichtsbarkeit

  • openjur.de

    Alliierte Streitkräfte; Hauptschwerbehindertenvertretung; Deutsche Gerichtsbarkeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Deutsche Gerichtsbarkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 SGB 9, § 97 SGB 9, § 27 Abs 6 SchwbG, BPersVG, Art 56 Abs 1 Buchst a NATOTrStatZAbk
    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Deutsche Gerichtsbarkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Deutsche Gerichtsbarkeit - Teilnahmerecht der SBV an Personalversammlung - Geltung deutscher Gesetze

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgebliches Recht in Rechtsstreitigkeiten zwischen den Dienststellen der alliierten Streitkräfte und den dort gebildeten Schwerbehindertenvertretungen; Bestehen eines Rechts der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Personalversammlungen

  • bag-urteil.com

    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Deutsche Gerichtsbarkeit

  • rewis.io

    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Deutsche Gerichtsbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht in Rechtsstreitigkeiten zwischen den Dienststellen der alliierten Streitkräfte und den dort gebildeten Schwerbehindertenvertretungen

  • rechtsportal.de

    Maßgebliches Recht in Rechtsstreitigkeiten zwischen den Dienststellen der alliierten Streitkräfte und den dort gebildeten Schwerbehindertenvertretungen

  • datenbank.nwb.de

    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Deutsche Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alliierte Streitkräfte und die Schwerbehindertenvertretung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Alliierte Streitkräfte - Hauptschwerbehindertenvertretung - Teilnahmerecht an Personalversammlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 323
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11
    Dies entspricht der für die Bundesrepublik aufgrund des Gesetzes vom 3. August 1985 (BGBl. II S. 926, vgl. Bekanntmachung vom 26. Oktober 1987 - BGBl. II S. 757) in Kraft getretenen Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK) vom 23. Mai 1969 (vgl. BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 28 f. mwN, BAGE 125, 122) .

    Diese müssen aber von sämtlichen Vertragsparteien abgefasst oder zumindest angenommen worden sein (vgl. BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 30 mwN, aaO) .

    Der hierzu erforderliche Antrag, die Truppe in allen derartigen Beschlussverfahren zu vertreten, ist von den US-Streitkräften gestellt worden (vgl. BAG 7. November 2000 - 1 ABR 55/99 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 96, 200; 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 122) .

    c) Die betroffene Dienststelle ist nicht am Verfahren beteiligt (vgl. BAG 7. November 2000 - 1 ABR 55/99 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 96, 200; 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 15, BAGE 125, 122) .

  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11
    Rechte und Pflichten eines Organs finden ihre Grundlage nicht im Arbeitsverhältnis des jeweiligen Amtsinhabers, sondern unmittelbar in den Vorschriften über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung (vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - zu I 2 der Gründe, BAGE 62, 382) .

    Das macht deutlich, dass die Schwerbehindertenvertretung in ihrer Rechtsstellung und in ihren Aufgaben im Hinblick auf die anderen für die Dienststelle gewählten Vertretungen gesehen wurde und rechtfertigt es, die Schwerbehindertenvertretung auch verfahrensrechtlich nach denjenigen Vorschriften zu behandeln, die für den Personalrat galten (vgl. hierzu BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - zu I 2 der Gründe, BAGE 62, 382) .

    Die Hauptschwerbehindertenvertretung ist ebenso ein gesetzliches Organ der Verfassung des Betriebs oder der Dienststelle wie der Betriebs- oder Personalrat oder der Sprecherausschuss für leitende Angestellte (vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - zu I 2 der Gründe, BAGE 62, 382) .

  • BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 55/99

    Stationierungsstreitkräfte - deutsche Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11
    Der hierzu erforderliche Antrag, die Truppe in allen derartigen Beschlussverfahren zu vertreten, ist von den US-Streitkräften gestellt worden (vgl. BAG 7. November 2000 - 1 ABR 55/99 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 96, 200; 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 122) .

    c) Die betroffene Dienststelle ist nicht am Verfahren beteiligt (vgl. BAG 7. November 2000 - 1 ABR 55/99 - zu B III 1 b der Gründe, BAGE 96, 200; 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 15, BAGE 125, 122) .

  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11
    Maßgeblich ist, welche Personen oder Stellen durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen, personalvertretungsrechtlichen oder mitbestimmungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen werden (vgl. BAG 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 9; 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 11) .
  • BAG, 21.04.1993 - 7 ABR 44/92

    Schwerbehindertenvertretung - Gemeinsame Ausschüsse

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11
    Auf diese Weise hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass die Schwerbehindertenvertretung auf die Willensbildung und Entscheidungsfindung des Personalrats Einfluss nehmen kann (vgl. BAG 21. April 1993 - 7 ABR 44/92 - zu B II 1 c der Gründe, BAGE 73, 93) .
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11
    Maßgeblich ist, welche Personen oder Stellen durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen, personalvertretungsrechtlichen oder mitbestimmungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen werden (vgl. BAG 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 9; 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 11) .
  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55

    Saarstatut

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11
    Als Vertragsgesetze iSv. Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG sind das ZA-NTS und das UP ZA-NTS nach den für völkerrechtliche Verträge allgemein entwickelten Grundsätzen auszulegen (vgl. BVerfG 4. Mai 1955 - 1 BvF 1/55 - zu D III 3 der Gründe, BVerfGE 4, 157) .
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11
    Die in Art. 44 Abs. 9 dieses Vertrags enthaltene Mitwirkungsregelung wurde in den Nachfolgeverträgen auf Drängen der Bundesrepublik Deutschland schrittweise dem deutschen Personalvertretungsrecht angepasst (vgl. BVerfG 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 - zu B II 2 der Gründe, BVerfGE 95, 39) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2011 - 6 TaBV 41/10

    Teilnahmerecht des Hauptvertrauensmanns der Schwerbehinderten an

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11
    Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Januar 2011 - 6 TaBV 41/10 - aufgehoben.
  • BAG, 21.08.1979 - 6 ABR 77/77

    Betriebsvertretung - Ziviler Arbeitnehmer - Alliierte Streitkräfte -

    Auszug aus BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 18/11
    Da das ZA-NTS nebst UP jedoch zunächst nicht geändert wurde, galt für die alliierten Streitkräfte vorübergehend weiterhin das vormalige Personalvertretungsgesetz (vgl. BAG 21. August 1979 - 6 ABR 77/77 - zu III 2 a der Gründe) , bis sich die Parteien des NATO-Truppenstatuts am 18. Mai 1981 auf eine Änderung des UP (vgl. BGBl. 1982 II S. 531) einigten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21

    Keine vollzeitbeschäftigte Schreibkraft für Bezirksschwerbehindertenvertretung -

    Unter den Begriff der Betriebsvertretung fällt auch die BezSBV (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 23).

    Daran wird ersichtlich, dass jede Form der kollektiven Vertretung der Arbeitnehmer durch ein gesetzliches Organ der Verfassung des Betriebs oder der Dienststelle umfasst wird (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 23).

    Die Beteiligte zu 2 ist gemäß Abs. 9 UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS als Prozessstandschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika, der Arbeitgeberin der Zivilbediensteten bei ihren Streitkräften zu beteiligen, § 83 Abs. 3 ArbGG (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 28, juris; 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 13 mwN., juris).

    Es kommt daher weiterhin das SchwbG vom 16. Januar 1991 zur Anwendung (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 14 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 6. November 2019 - 7 Sa 120/19 - Rn. 74 ; 13. Juni 2016 - 3 TaBV 6/16 - Rn. 29 ; 26. Februar 2016 - 1 TaBV 24/15 - Rn. 23 , jeweils mwN., juris).

    Rechte und Pflichten eines Organs finden ihre Grundlage nicht im Arbeitsverhältnis des jeweiligen Amtsinhabers, sondern unmittelbar in den Vorschriften über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Organs, hier der (Bez-) SBV (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 19 mwN.).

    Auch hinsichtlich der für die Personalvertretung geltenden Vorschriften findet nur das am 16. Januar 1991 geltende deutsche Recht Anwendung (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 14).

  • BAG, 12.12.2023 - 7 ABR 23/22

    Gesamtschwerbehindertenvertretung - erstrecktes Mandat

    Danach hat eine im Unternehmen oder für den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen gewählte Gesamtschwerbehindertenvertretung ein Teilnahmerecht an Betriebs- und Personalversammlungen in schwerbehindertenvertretungslosen Betrieben und Dienststellen, in denen schwerbehinderte Menschen tätig sind (ebenso Düwell in LPK-SGB IX 6. Aufl. § 180 Rn. 48a; offengelassen zu § 95 Abs. 8, § 97 Abs. 6 SGB IX aF BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 35) .

    Nach dem verlautbarten Regelungszweck kann "[h]ierdurch ... die Schwerbehindertenvertretung auch an Betriebs- und Personalversammlungen in den Betrieben und Dienststellen teilnehmen, denen die Mitglieder (Vertrauensperson und stellvertretende Mitglieder) der Schwerbehindertenvertretung selbst nicht angehören", womit "Bedenken im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit von Betriebs- und Personalversammlungen sowie Bedenken gegen ein Recht auf Teilnahme betriebsfremder Personen an solchen Versammlungen begegnet" wird (so ausdrücklich Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung (13. Ausschuss) BT-Drs. 15/2357 S. 25; vgl. dazu auch BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 40) .

  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 29/16

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wahlgeheimnis

    Den danach erfolgten Änderungen des deutschen Rechts der Schwerbehindertenvertretungen haben sich die Vereinigten Staaten von Amerika nicht unterworfen (vgl. ausführlich BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 10 ff.) .

    b) Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Abs. 9 UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS in Prozessstandschaft für die Vereinigten Staaten von Amerika, der Arbeitgeberin der Zivilbediensteten bei ihren Streitkräften, an dem Verfahren beteiligt (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 28; 11. Dezember 2007 - 1 ABR 67/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 125, 122) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19

    Entschädigung - Benachteiligung - Stellenbesetzung - Schwerbehinderung

    Art. 56 Abs. IX ZA-NTS enthält eine statische Verweisung auf das BPersVG i. d. F. vom 16. Januar 1991 (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 15).

    Dabei erfasst der in Art. 56 Abs. IX ZA-NTS verwendete Begriff der "Betriebsvertretung" nicht nur ein auf die gesamte Belegschaft eines Betriebs oder einer Dienststelle bezogenes Vertretungsgremium wie Betriebsrat oder Personalrat, sondern jede Form der kollektiven Vertretung der Arbeitnehmer durch ein gesetzliches Organ der Verfassung des Betriebs oder der Dienststelle (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 23).

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 46/17

    Streitkräfte - Mitwirkungsrecht - Eingruppierung

    Den danach erfolgten Änderungen des deutschen Rechts der Personalvertretungen haben sich die Vereinigten Staaten von Amerika nicht unterworfen (BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 13; ausführlich 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 10 ff.) .

    An dem Verfahren über die Anträge der Betriebsvertretung ist neben der Antragstellerin die Bundesrepublik Deutschland in Prozessstandschaft für die Vereinigten Staaten von Amerika, die Arbeitgeberin der Zivilbediensteten bei ihren Streitkräften, beteiligt (vgl. BAG 21. März 2018 - 7 ABR 29/16 - Rn. 21; 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 28 mwN) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 TaBV 11/14

    Zustimmungsersetzung - außerordentlichen Kündigung - Mitglied der

    Der hierzu erforderliche Antrag, die Truppe in allen derartigen Beschlussverfahren zu vertreten, ist von den US-Streitkräften gestellt worden (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 28 mwN, zitiert nach juris).

    Hierbei kann dahinstehen, ob sich das die persönliche Rechtsstellung des Beteiligten zu 3) aus dem Arbeitsverhältnis betreffende Zustimmungserfordernis infolge Art. 56 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 8 ZA-NTS aus § 96 Abs. 3 SGB IX iVm. § 47 Abs. 1 BPersVG ergibt (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 19, zitiert nach juris) oder infolge der Begrenzung der Verweisung des Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS iVm. Abs. 1 UP ZA-NTS auf das am 16. Januar 1991 geltende Recht in kollektivrechtlichen Angelegenheiten (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 10, aaO) aus dem inhaltsgleichen § 26 Abs. 3 Satz 1 SchwbG iVm. § 47 Abs. 1 BPersVG.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 TaBV 15/22

    Wahlanfechtung - Betriebsvertretung bei den Stationierungsstreitkräften -

    Den danach erfolgten Änderungen des deutschen Mitbestimmungsrechts haben sich die Vereinigten Staaten - wie sich aus den Regelungen in Art. 56 ZA-NTS sowie im UP ZA-NTS ergibt - nicht unterworfen (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 10, 14 ff., zitiert nach juris).

    vom 16. Januar 1991 (im Folgenden: mod. BPersVG) Anwendung (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 14 ff., aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2016 - 1 TaBV 24/15

    Anfechtung der Wahl einer Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahlgeheimnis

    Hinsichtlich der Frage, welche Rechtsvorschriften zur Beurteilung heranzuziehen sind, folgt die Beschwerdekammer dem Beschluss des BAG vom 11.9.2013 (7 ABR 18/11-, juris): Aus den dort genannten Gründen ist vorliegend das am 16.1.1991 geltende Recht anzuwenden, mithin das SchwbG in der Fassung seiner Gültigkeit vom 3.10.1990 bis 30.6.1991 nebst zugehöriger Wahlordnung (SchbVWO) in der Fassung ihrer Gültigkeit vom 1.5.1990 bis 30.9.2000.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2023 - 8 TaBV 19/22

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung zur Wahl

    Diese ist allerdings nur insoweit gegeben, als es um die Anwendbarkeit des am 16.01.1991 geltenden Rechts geht, da sich die Vereinigten Staaten späteren Änderungen des deutschen Mitbestimmungsrechts nicht unterworfen haben (vgl. Art. 56 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut (ZA-NTS), BAG 11.09.2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 10, 14 ff., juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

    Das folgt aus den Regelungen in Art. 56 ZA-NTS sowie in Abs. 9 iVm. Abs. 1 UP ZA-NTS (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 18/11 - Rn. 15 ff., juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2016 - 3 TaBV 6/16

    Beteiligungsverfahren Schwerbehindertenvertretung - US-Stationierungsstreitkräfte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2023 - 1 TaBV 12/22

    Anfechtung der Wahl einer Betriebsvertretung bei den alliierten Streitkräften

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 130/22

    Freigestelltes Betriebsvertretungsmitglied - Vergütung - beruflicher Werdegang -

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